Selbstzahler und Kostenübernahme

Sie haben die Möglichkeit, mein Angebot als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung und beihilfeberechtigte Patienten können je nach Versicherungsumfang  einen Erstattungsanspruch haben. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie, ob eine Kostenübernahme durch Ihre Versicherung erfolgt.

Psychotherapeutische Sitzungen wie hier beschrieben, werden im Allgemeinen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. 

Über etwaige Ausnahmen der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (z.B. freiwillige Satzungsleistungen, etc...) informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.

 

Durch die Selbsbzahlerbasis ergeben sich für Sie folgende Vorteile:
  • Selbstzahlung hat für den Therapieerfolg durchaus positive Effekte, da die Eigenverantwortung des Klienten betont und die Motivation gestärkt wird, denn Sie investieren in ihr persönliches Wohlbefinden!

  • Ihre Privatsphäre wird gewahrt! Sämtliche Dokumentationen unterliegen der Schweigepflicht und werden nicht an Dritte (Krankenkasse, Versicherungen, ...) weitergegeben.

  • Ihnen bleibt ein hoher bürokratischer und zeitlicher Aufwand erspart

 

Investition

Eine Therapie oder Beratung ist sicherlich nicht mit Geld aufzuwiegen, sie kostet zunächst erstmal eines: Die Überwindung hinzuschauen! Wenn Sie eine Beratung oder Therapie in Anspruch nehmen, tun Sie etwas ganz Wichtiges für Ihre Entwicklung und damit für Ihr persönliches Wachstum. Gerne begleite ich Sie ein Stück auf Ihrem Wege zu sich selbst.

Mein Honorar beträgt €65,- (60min.)

Sollte Ihre finanzielle Situation es nachweisbar nicht ermöglichen die üblichen Stundensätze zu tragen, bin ich je nach Umständen bereit, einen ermäßigten Stundensatz abzurechnen (zum Beispiel Geringverdiener, Schüler oder Studenten, etc...).

Therapiekosten, die Sie selbst bezahlen, können i.d.R. als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Sie werden als außergewöhnliche Belastung anerkannt (§13 II SGB V).

Die Honorare bei Heilbehandlungen (heilkundliche Psychotherapie) sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit. Somit entfällt die Umsatzsteuer-Identifikations-Nr.

 

Termine

Eine Einzelberatung  oder Therapie dauert in der Regel je nach Behandlungsart zwischen 60 und 120 Minuten. Die Termine finden nach telefonischer Vereinbarung von Montag bis Freitag statt. Ich bin stets bemüht, dass die Wartezeit bis zu einem Erstgespräch zwei Wochen nicht übersteigt. Sie müssen bei mir in der Regel auch keine Wartezeiten in der Praxis einkalkulieren. Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, bitte ich um Absage mindestens 24 Stunden vorher.